Fahren mit 17

AUSBILDUNG

Ab welchem Alter darf für das „Begleitete Fahren ab 17“ ausgebildet werden?
Ab 16 1⁄2 Jahren.

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Bis zum 18. Geburtstag.

Kann ein Bewerber mit 16 1⁄2 Jahren eine Ausbildung für die „Doppelklasse“ B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 1⁄2 Jahren begonnen werden.

Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 1⁄2 Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
6 Doppelstunden Grundstoff (weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.

Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung von Bewerbern für das „Begleitete Fahren“?
Keine. Die Fahrschüler sind auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B bzw. BE.

PRÜFUNG

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG UND KARTENFÜHRERSCHEIN

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.

Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

Wird der „Kartenführerschein“ bei Vollendung des 18. Lebensjahres von der Behörde automatisch zugesandt?
Nein, er muss beantragt werden.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

PROBEZEIT

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der „Prüfungsbescheinigung“).
Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

BEGLEITER

Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 1 Punkt

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen; sie ist jedoch in den meisten Bundesländern nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?
Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.
Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?
Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

WEITERE FRAGEN

Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE führt?
Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren mit 17 eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S.
rfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?
Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.